Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Drittmittelprojekte

Änderungsbedarf im Transplantationsbereich - Interdisziplinäre Studie zur Organ- und Gewebespende

Förderung durch das Wissenschaftszentrum Sachsen-Anhalt (November 2008 - Oktober 2010)

In der Bundesrepublik Deutschland ist in jüngster Zeit eine intensive Debatte über die Umgestaltung und Reformierung des Transplantationsgesetzes entstanden. Zum einen liegen nach zehnjäriger Erfarung mit dem Gesetz seine Schwächen offen zu tage, zum anderen wird sich Deutschland in den nächsten zwei bis drei Jahren der Diskussion auf der EU-Ebene stellen müssen, da der Rat der Europäischen Union eine Vereinheitlichung des Rechts der Transplantationsmedizin in der EU erwägt.


Ziel dieses Projektes ist daher, die Drittmittelfähigkeit für einen EU-Antrag zum Änderungsbedarf im Transplantationsbereich zu erhöhen.


Die Projektleitung obliegt Prof. Dr. Hans Lilie und Dr. Gundula Hübner (Institut für Psychologie). Für das Forschungsvorhaben besteht eine Kooperation mit im Bereich der Organspende ausgewiesenen Medizinern, Ethikern und Wirtschaftswissenschaftlern der Martin-Luther-Universität.


Gutachten zum Probanden- und Patientenschutz in der medizinischen Forschung

Förderung durch die Enquetekommission des Deutschen Bundestages "Ethik und Recht in der modernen Medizin" (Juli 2004 - November 2004)

Die meisten Regelungen des Probanden- und Patientenschutzes sind aus der historischen Erfahrung von Menschenrechtsverletzungen in der medizinischen Forschung entstanden. Der Probanden- und Patientenschutz ist einerseits über internationale Kodizes und Selbstverpflichtungs-Richtlinien (insbes. Nürnberger Kodex, Deklaration von Helsinki) und andererseits über nationale gesetzliche (Arzneimittelgesetz, Medizinproduktegesetz, Transfusionsgesetz), verordnungsrechtliche (Strahlenschutzverordnung, Röntgenverordnung, Medizingeräteverordnung u. a.) und berufsrechtliche Normen (Richtlinien der Ärztekammern) geregelt. Ziel des Probanden- und Patientenschutzes war bislang vor allem der Schutz der physischen und psychischen Integrität von Probanden und Patienten vor dem Hintergrund des Zielkonfliktes forschender Ärzte, einerseits an den Heilauftrag gegenüber dem Patienten gebunden zu sein und andererseits, Erkenntnisinteressen im Namen des medizinischen Fortschritts und damit des Gemeinwohls zu verfolgen.

Das Gutachten wurde in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Monika Bobbert, Heidelberg, und Prof. Dr. Uwe Brückner, Ulm, erstellt. Das Gutachten untersucht aus medizinethischer Sicht, ob und auf welche Weise Rechte von Probanden und Patienten in verschiedenen Bereichen der medizinischen Forschung (insbesondere dort wo Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz nicht greifen), berührt sind und um welche Rechte es dabei geht. Mögliche Schutzlücken wurden aus medizinischer und medizinethischer Sicht herausgearbeitet und Anforderungen an den Probanden- und Patientenschutz medizinethisch formuliert.
Aus rechtlicher Sicht wurde untersucht, durch welche Richtlinien, Kodizes und Gesetzes der Probanden -und Patientenschutz in der medizinischen Forschung jeweils geregelt ist, welcher Art diese sind (Bundes- oder Landesgesetze, internationale Selbstverpflichtungen, berufsrechtliche Regelungen etc.), mit welchen Sanktionsmöglichkeiten diese jeweils verbunden sind und welche Regelungsoptionen zur Absicherung und Verbesserung des Schutzes bestehen.


Rechtsfragen der Transplantationsmedizin

Förderung durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (Juli 1999 - März 2002)

Mit dem Transplantationsgesetz ist keine gesetzliche Regelung für die Transplantation von Augenhornhäuten verabschiedet worden. Insbesondere fehlten sämtliche Regelungen für Augenhornhautbanking und Allokation. Im Rahmen dieses Drittmittelprojektes wurden die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zur Einrichtung von Gewebebanken erarbeitet und die Gründung einer Gesellschaft für Augenhornhautbanking ermöglicht.


Gutachten zum Thema "Ansätze zur Stärkung der Patientenrechte im deutschen Recht und im Recht anderer europäischer Staaten - Bestandsaufnahme und Handlungsperspektiven"

Förderung durch die Enquetekommission des Deutschen Bundestages (November 2000 - Mai 2001)

Gemeinsam mit den Professoren Kluth und Fischer wurde im Auftrag der Enquetekommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin" ein Gutachten zum o. g. Thema erstellt.


Verfahrenswirklichkeit im Arztstrafrecht - Eine empirische Untersuchung zur Erledigungspraxis der Justiz bei ärztlichen Behandlungs- und Aufklärungsfehlern

Förderung durch die Volkswagenstiftung (Februar 1999 - Juli 2000)

Mit diesem rechtstatsächlichen Forschungsvorhaben wird erstmalig das Arztstrafrecht in der Bundesrepublik umfassend untersucht. Vorgelegt werden soll eine repräsentative Darstellung und Analyse der gegen Ärzte wegen des Vorwurfs eines Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers geführten Ermittlungsverfahren. Den Kern der Untersuchung bildet eine Arbeits- und Erledigungsstatistik von cirka 800 Verfahren verschiedener bundesdeutscher Staatsanwaltschaften aus den Jahren 1995 und 1996. Mit der Ermittlung rechtstatsächlicher Angaben zur Verfahrenswirklichkeit des Arztstrafrechts wird ein Beitrag zu einer substantiierten Prüfung der Hypothese geliefert, dass angesichts des komplexen Gefüges des Arztrechts und hinsichtlich der mit der Praxis der Arztstrafverfahren verbundenen systematischen Probleme kein rechtspolitisches Bedürfnis strafrechtlichen Tätigwerdens bei ärztlichen Behandlungs- und Aufklärungsfehlern bestehe. Auch ob das Arztrecht nicht sogar einen besseren Schutz der Rechtsgüter des Patienten ermöglichen würde, wenn auf die Strafdrohung bei einer fahrlässig fehlerhaften oder eigenmächtigen Heilbehandlung verzichtet werden würde, wird auf Grundlage der in der Erhebung gewonnenen Daten fundiert diskutiert werden können.


Evaluierung von Hornhaut- und Gewebespendern

Förderung durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) (Juni 1999 - Juli 2000);

in Zusammenarbeit mit der Medizinischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Seit Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes Ende 1997 ist die Verpflanzung von Organen und Geweben gesetzlich geregelt. Das Projekt konzentriert sich auf Gewebetransplantationen unter den Bedingungen des TPG. Dabei sollen von medizinischer Seite aus die medizinischen Rahmenbedingungen dieser Behandlungsmethode für Corneae, Ossicula, Herzklappen und Knochen vor allem durch die Auswertung statistischen Materials erhoben werden. Juristisch wird nach dem genauen Anwendungsbereich des TPG gefragt. Insbesondere im Bereich der organisatorischen Vorgaben fehlen Regelungen, die das TPG für die großen Organe klar vorschreibt. Hier wird untersucht, inwieweit die Regelungen aufgrund der gleichen Interessenlage z. T. analog heranzuziehen sind. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Aufbau und der Organisation einer Hornhaut- und Gewebebank am Universitätsklinikum in Halle.

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